Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die Erfolgsbeteiligung eines Tippgebers

Die Becherer Immobiliendienste GmbH (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) gewährt eine Erfolgsbeteiligung für erfolgreich vermittelte Kontakte gemäß den folgenden Bedingungen:

1. Gegenstand der Erfolgsbeteiligung
Das Unternehmen vergütet Tippgeber, die einen Kontakt zu einem Verkäufer einer Immobilie herstellen, sofern dieser Kontakt zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages führt.

2. Höhe der Erfolgsbeteiligung
Die Erfolgsbeteiligung beträgt 10 % der Maklerprovision, die das Unternehmen aus dem vermittelten Kaufvertragsabschluss erhält. Der Mindestbetrag beträgt 2.000 €, auch wenn 10 % der Provision darunter liegen sollten.

3. Voraussetzungen für die Auszahlung
Die Auszahlung der Erfolgsbeteiligung erfolgt nur unter den folgenden Bedingungen:

  • Der vermittelte Kontakt führt nachweislich zu einem notariell beurkundeten Kaufvertrag über die gegenständliche Immobilie.
  • Die Maklerprovision ist vollständig beim Unternehmen eingegangen.
  • Der Tippgeber ist kein direkt an der Transaktion beteiligter Vertragspartner (z. B. Käufer oder Verkäufer).
  • Der Tippgeber hat den Kontakt schriftlich oder per E-Mail vor Abschluss eines Maklervertrags mitgeteilt und dieser wurde vom Unternehmen bestätigt.

4. Auszahlung der Erfolgsbeteiligung
Die Auszahlung erfolgt spätestens 30 Tage nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages und vollständigem Eingang der Maklerprovision. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Tippgeber angegebene Konto.

5. Sonstige Bedingungen

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Erfolgsbeteiligung, wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  • Die Erfolgsbeteiligung ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens und kann jederzeit für zukünftige Vermittlungen geändert oder eingestellt werden.
  • Der Tippgeber ist selbst dafür verantwortlich, die erhaltene Erfolgsbeteiligung gegebenenfalls steuerlich zu berücksichtigen.

Mit der Übermittlung eines Kontaktes erklärt sich der Tippgeber mit diesen Bedingungen einverstanden.

Stand: 24.02.2025